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Mobirise

Hands on

Fachpraxis für
Osteopathie und
Physiotherapie

Telefon:
06412/40711

Fax:
06412/40711

Mobirise

Kjärulff Kathrine

Osteopathin, Physiotherapeutin

Mobil:
0664 / 52 35 798

Mail:
kathrine@physio-handson.at 

Mobirise

Christina Thurner

Osteopathin, Physiotherapeutin

Mobil:
0680 / 20 89 553

Mail:
christina,thurner@physio-handson.at 

Mobirise

Johanna Kunze

Osteopathin, Physiotherapeutin

Mobil:
0676 92 19 997

E-Mail: 
johanna.kunze@physio-handson.at

Wichtige Informationen:

Für eine rehabilitative physiotherapeutische Behandlung bedarf es vom Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt, bzw. Krankenhaus einen Verordnungsschein.

Was muss auf diesem Verordnungsschein stehen?

  • Eine genaue Diagnose
  • Verordnete Therapiemaßnahmen
  • Anzahl der Behandlungen
Osteopathie und andere ganzheitliche Behandlungsformen (APM, Cranio-sakrale Therapie, TCM-Beratung, etc.) sind reine Privatleistungen und werden von den Versicherungsanstalten nicht rückvergütet. Trotzdem bedarf es einer ärztlichen Verordnung!

Abrechnung 

Wir sind Wahltherapeutinnen, das heißt, dass Sie am Ende Ihres Therapieblocks eine Rechnung von Ihrer Therapeutin erhalten. Diese überweisen Sie bitte innerhalb von 10 Tagen. Anschließend reichen Sie die Rechnung samt Zahlungsbestätigung und Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.

Eine Einheit PT45 dauert 45min. Den aktuellen Preis erfragen Sie persönlich bei Ihrer Therapeutin. Die Rückerstattung der Krankenkassen (ÖGK, SVS, BVAEB) beträgt 30.40 Euro pro Einheit.

Wie erreichen Sie uns? 

Am besten erreichen Sie uns über unsere Telefonnummer 06412/40711. Falls wir gerade in einer Behandlung sind sprechen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer deutlich auf unseren Anrufbeantworter. Wir rufen sie in der behandlungsfreien Zeit zurück.

Chefärztliche Bewilligung 

Um Ihnen als WahlpatientIn bei Ihrer Krankenkasse die Rückvergütung zu ermöglichen, muss der Verordnungsschein ebenfalls VOR Behandlungsbeginn bewilligt werden

Gültigkeit des Verordnungsscheines

Der Behandlungsbeginn muss innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum bzw. Chefarztdatum sein.

Die Behandlungsserie muss innerhalb von 6 Monaten durchgeführt werden.

Was ist zur 1. Behandlung mitzubringen?
  • Verordnung zur Physiotherapie
  • Aktuelle Befunde, Mutter – Kind Pass
  • Leintuch oder großes Badetuch
  • Bequeme Kleidung

Die 1. Therapieeinheit dient hauptsächlich der Anamnese und Befunderhebung.

Sie können Ihren vereinbarten Termin nicht einhalten?

Bitte teilen Sie uns rechtzeitig (spätestens 1 Werktag vor dem Termin) mit, dass Sie verhindert sind und vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Ersatztermin.

Geben Sie uns bei kurzfristigen Krankheitsfällen bitte so rasch wie möglich telefonisch Bescheid bzw. sprechen Sie uns auf den Anrufbeantworter.

Vereinbarte Termine teilen wir uns verbindlich für Sie ein. Daher ist es nicht möglich, einen Termin, der kurzfristig abgesagt oder vergessen wird, durch einen neuen Patienten zu ersetzen. Es entstehen uns Kosten, die wir bei nicht zeitgerechter Absage bzw. bei unentschuldigten Terminen privat an Sie weiter verrechnen müssen.

Danke für Ihr Verständnis.

Kontakt

Telefon: 06412/40711
Fax: 06412/40711
Mail: Info@physio-handson.at

Adresse

Industriestrasse 26
5600 St Johann im Pongau



Anreise

Unsere Praxis liegt im 2. Stock des Gewerbehofes in St. Johann im Pongau und ist über eine Treppe oder mittels Lift gut erreichbar.

Den Parkplatz direkt vor dem Haus können sie während der Behandlungszeit gratis nützen.